Der Trainingsbetrieb des LC Völklingen richtet sich nach den einschlägigen Regelungen der Landesregierung des Saarlands sowie der Bundesregierung.
Es gilt derzeit die Rechtsverordnung vom 31. März 2022 (Inkrafttreten am 3.4.2022):
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Seit dem 3. April 2022 sind demnach alle bisherigen Einschränkungen, z.B. 2Gplus-Nachweise etc. und Maskenpflicht, entfallen. Es wird aber weiterhin die Einhaltung von Hygieneregeln empfohlen.